Allgemeine Teilnahmebedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertrag
1. Veranstalter ist der Faslamsclub Nindorf am Walde.
2. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern (mit
der Bezeichnung ,,Teilnehmer" sind die teilnehmenden Personen beider
Geschlechter gemeint) und dem Veranstalter zustande kommende
Rechtsverhältnis (Teilnahmevertrag). Sie werden mit der Anmeldung in
ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung Bestandteil des
Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
3. Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers sind schriftlich, per
Telefax oder Email (info@nindorf-am-walde.de) an den Veranstalter zu richten.
§ 2 Besondere Teilnahmebedingungen
1. Startberechtigt ist jede volljährige Person, die sich ordnungsgemäß
angemeldet hat und sich gesund und ausreichend vorbereitet fühlt.
2. Die Verwendung von Hilfsmitteln außer Laufstöcken, die andere
Teilnehmer behindern könnten, ist untersagt.
3. Organisatorische Maßnahmen gibt der
Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den
Anweisungen des Veranstalters und seiner entsprechend kenntlich
gemachten Hilfspersonen ist unbedingt Folge zu leisten.
4. Bricht ein Teilnehmer die Wanderung ab, so hat er dies dem
Veranstalter oder einer seiner Hilfspersonen anzuzeigen.
5. Für das zur Aufbewahrung abgegebene Gepäck übernimmt der
Veranstalter keine Haftung.
§ 3 Anmeldung, Startgeld, Zahlungsweise, Rückerstattung
1. Die Anmeldung wird mit Hilfe des Online-Formulars der Internetseite des
Veranstalters durchgeführt. Es ist dem Veranstalter vorbehalten, aus
organisatorischen Gründen Anmeldungen nicht anzunehmen, insbesondere
weil ein von ihm bestimmter Zeitpunkt überschritten ist oder eine von
ihm bestimmte Teilnehmerhöchstzahl erreicht ist.
2. Der Rückzahlungsanspruch des Teilnehmerbeitrages besteht, wenn die
Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden muss, die der Veranstalter
zu vertreten hat.
§ 4 Veröffentlichung in der Teilnehmerliste
Die Veröffentlichung der Teilnehmerliste und die Bekanntgabe der
Startnummer erfolgt über die Homepage www.nindorf-am-walde.de
§ 5 Haftungsausschluss
1. Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt.
Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt,
entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen
verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung
vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht
des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage
einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.
2. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Sach- und
Vermögensschäden. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die auf der
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen
Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen. Eine Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Für Personenschäden
(Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers)
haftet der Veranstalter nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verletzungen von Organisationspflichten.
3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche
Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an
Veranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand
vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und
Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder
außenstehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer
verwahrte Gegenstände.
§ 6 Minderjährige
1. Minderjährigen Teilnehmern ist die Anmeldung und Teilnahme nur mit
schriftlicher Einverständniserklärung und/oder Teilnahme in
Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
§ 7 Daten
1. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer ein, dass seine
personenbezogenen Daten ausschließlich für die Durchführung und
Abwicklung der Veranstaltung und zur Startgelderhebung gespeichert und
verarbeitet werden. Der Veranstalter erklärt, dass die Daten weder
veröffentlicht, noch an Dritte weitergegeben werden.
2. Abweichend davon willigt der Teilnehmer ein, dass sein Name und
sein Herkunftsort auf einer Teilnehmerliste u.a. im Internet
veröffentlicht werden.
3. Etwaige im Zusammenhang mit den Veranstaltungen gemachte Fotos,
Videos und Interviews des Teilnehmers dürfen vom Veranstalter ohne
Vergütungsanspruch des Teilnehmers vervielfältigt und veröffentlicht werden.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon unberührt. Die Vertragsteilnehmer sind verpflichtet, anstelle der
ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine
solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit
den ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen
erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.
Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.
2. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist
ausschließlich deutsches Recht anwendbar.