Die Wasserinteressengemeinschaft 1929


In zwei Generalversammlungen am 25. Oktober 1925 und am 5. November 1925  wurde die Liquidation der Wasserleitungsgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, beschlossen. Im Protokoll der Generalversammlung vom 5. November steht:

 

Tagesordnung. Beschlußfassung über Auflösung der Wasserleitungsgenossenschaft.

Es wurde beschloßen die Wasserleitungsgenossenschaft, eingetragenen Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Nindorf aufzulösen.

Als Liquidatoren wurden benannt Heinrich Dittmer und Heinrich Schierhorn wohnhaft zu Nindorf.

 

Über die Gründe der Auflösung ist im Protokoll nichts vermerkt.

Wahrscheinlich gilt auch hier, was Rolf Lüer im Kreiskalender 2004 in seinem Aufsatz „Genossenschaften als Wegbereiter der zentralen Wasserversorgung im ehemaligen Kreise Winsen“ schreibt. „Schon Bode hatte in dem o.a. Zitat die eingetragenen Genossenschaften mit ihren vielen Formvorschriften - Verkehr mit dem Registergericht, formelle Jahresabschlüsse u.ä. – als zu schwerfällig für die Wasserleitung bezeichnet. Die Wasserversorgung wurde dann von einer einfachen Interessentengemeinschaft (juristisch eine BGB-Gesellschaft) fortgeführt. Das ging, wenn keine großen Finanzierungen anstanden und der Kreis der Interessenten aus der traditionellen Dorfschaft bestand.“

 

Im Protokollbuch des Vorstandes steht am 9.4.1929

 

 Es wurde beschlossen, die aufgelöste Wasserleitungsgenossenschaft in Wasserleitungs Interessenten umzuändern... Als Vorstand wurde Hermann Pohlmann einstimmig gewählt.

 

Von jetzt an genügte eine einfache Einnahmen- und Ausgabenrechnung.

Die neugebildete Interessenten-Gemeinschaft legte in ihrer Versammlung am 9.11.1929 die Anteile ihrer Mitglieder (anscheinend nach ihrem Wasserverbrauch) fest. Daraus ergaben sich dann die jährlichen Zahlungsverpflichtungen. Die Anteile wurden in Fünfteln berechnet. Sie reichten von 5 Fünfteln für Hofbesitzer bis zu einem Fünftel für einfache Haushalte.