Die Sicherung der Nindorfer Wasserversorgung


Seit Ende der 60er Jahre war die Nindorfer Wasserförderung durch überörtliche Einflüsse bedroht. Das waren

a) Bestrebungen, die Wasserversorgung zu zentralisieren und

b) die Errichtung des Wasserwerks Nordheide der Hamburger Wasserwerke.

Am 24.5.1984 trafen sich die Vertreter von 14 privaten Wasserlieferungsunternehmen des Landkreises Harburg in Stelle. Sie waren unzufrieden mit der schleppenden Genehmigung ihrer Wasserförderung oder der Erhöhung der Fördermenge und sorgten sich um den Bestand der örtlichen Wasserversorgung. Sie wollten den Anschluss an die geplante „Überregionale Wasserversorgung Nordostniedersachsen“ vermeiden. Gemeinsam formulierten sie ihre Grundsätze für die private Wasserförderung in den „Steller Thesen“. Der Winsener Anzeiger berichtet am 26./27.5.1984 über die Versammlung

 

Die „Überregionale Wasserversorgung Nordostniedersachsen“ kam nicht zustande. Das Wasserwirtschaftsamt der Bezirksregierung erteilte längerfristige Fördergenehmigungen. Die Leistungen der örtlichen Wasserversorger wurden anerkannt.

 

Die Pläne der Hamburger Wasserwerke, in der Nordheide große Wassermengen zu fördern, führten zu Befürchtungen in der Bevölkerung über die ökologischen Folgen und für die örtliche Wasserversorgung. Es wurde die Losung laut „Lüneburger Wüste – nein danke“. Die WI trat dem Landvolkverband bei, der 1973 im Namen aller betroffenen Gemeinden Einwendungen gegen die geplante Wasserentnahme beim Regierungspräsidium Lüneburg erhob. In der Gemarkung Nindorf waren 6 Brunnen in 130 bis 260 m Tiefe, der nächste in 725 m Abstand von der Nindorfer Wasserförderung geplant.  Der Vorstand erhob Widerspruch gegen die HWW und forderte Schadenersatz für den Fall, dass die Wasserförderung durch Absenkung des Grundwasserspiegels beeinträchtigt würde. In dem Erörterungstermin der Bezirksregierung am 26.3.1974 wurden die Einwendungen von 56 Beschwerdeführern behandelt.

Der Widerspruch hatte den Erfolg, dass im Vertrag des Landes Niedersachsen mit

den Hamburger Wasserwerken Auflagen festgeschrieben wurden.

 

Die beantragte Fördermenge wurde auf 25 Millionen cbm reduziert. Drei von sechs Brunnen in der Gemarkung Nindorf wurden als Reservebrunnen ausgewiesen, die nur mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde in Betrieb gesetzt werden dürfen. Die Höhe des Grundwasserspiegels wird in den Förderbrunnen und in gesonderten Grundwasserbeobachtungsrohren mit Schreibpegeln gemessen. Die Messergebnisse müssen an das Wasserwirtschaftsamt gemeldet werden. Damit ist nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamts die Beweisführung für den Fall einer Absenkung des Grundwasserspiegels gesichert.

 

Nach dem niedersächsischen Wassergesetz muss in Wasserförderbereichen ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen werden. Das bedeutet vor allem Einschränkungen für die Landwirtschaft und Abwasserwirtschaft. Mit der Fördererlaubnis 1988 erhielt die WI die Auflage, ein Wasserschutzgebiet auszuweisen.

 

Auf die WI kamen kostspielige hydrogeologische Untersuchungen zu. Da war es günstig, dass sich in der Nachbarschaft des Nindorfer Fördergebietes Brunnen der Hamburger Wasserwerke befinden. Die HWW zeigten sich kooperativ und führten seit 1994 Gespräche mit der WI über die Nutzung der Untersuchungsergebnisse des Niedersächsischen Landesamtes für Bodenuntersuchungen für die HWW. Anstelle eigener Untersuchungsaufträge hatten die örtlichen Wasserversorger nur Grenzkosten zu tragen. Im Entwurf der Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg 1998 über die Festsetzung eines gemeinsamen Wasserschutzgebietes wurde Schutzzone III im Umfang von 253 km²  ausgewiesen, d.h. von Garlstorf bis Welle und Volkwardingen.